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bAV Arbeitgeberzuschuss: Das steckt dahinter

Heute besprechen wir den Arbeitgeberzuschuss bei der betrieblichen Altersvorsorge. Das Thema ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende interessant und relevant. Damit sich beide Seiten über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind, sollte eine kleine Recherche zum Arbeitgeberzuschuss (besser früher als später) auf jeder To-do-Liste stehen.

Kurz und knapp: Das ist die bAV

 

Kurz gesagt ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine Form der privaten Altersvorsorge. Sie dient für viele Deutsche als eine zusätzliche Absicherung neben der gesetzlichen Rente. Rund 19,43 Millionen Personen in Deutschland besitzen derzeit eine betriebliche Altersvorsorge. Bei der bAV wird ein Teil des Lohns der Mitarbeitenden zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt. Du zahlst also einen Anteil deines Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge ein und dieser wird dir im Rentenalter zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt.

 

Insgesamt gibt es fünf Durchführungswege der bAV:

 

  • Pensions- oder Direktzusage

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

  • Unterstützungskasse

  • Direktversicherung

 

Gut zu wissen: Jeder Arbeitnehmende hat ein Recht darauf, die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber werden vom Staat durch eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung unterstützt.

Bei dir steht ein Jobwechsel an?

Informiere dich hier, wie deine bAV bei einem Arbeitgeberwechsel betroffen ist.

Das ist die Entgeltumwandlung

 

Wenn wir über die bAV und den Arbeitgeberzuschuss sprechen, müssen wir uns zunächst die Entgeltumwandlung genauer anschauen. Die Entgeltumwandlung ist ein Verfahren innerhalb der bAV. Über sie können Arbeitnehmende einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Vorteilhaft ist, dass monatlich auf diese Weise 604 € steuerfrei eingezahlt werden können. Und aufgepasst: 302 € sind sogar sozialversicherungsfrei (Stand 2024).

 

Das ist der bAV Arbeitgeberzuschuss

 

Nun kommen wir endlich zur Frage: Was ist der Arbeitgeberzuschuss bei der bAV? Der bAV Arbeitgeberzuschuss ist der Beitrag, den der Arbeitgeber zusätzlich zur Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers leistet. Im Jahre 2022 hat sich die Gesetzeslage zum Arbeitgeberzuschuss geändert. Das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu einem Zuschuss von 15 % zu den Beiträgen der Entgeltumwandlung. Das Gesetz gilt sowohl für bestehende als auch neue Verträge.

Spitze und pauschale Berechnungen der bAV

 

Die pauschale Abrechnung der bAV meint den Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrages. Mit spitzer Abrechnung ist die genaue Errechnung der Höhe der tatsächlichen Einsparungen von den Sozialversicherungsbeiträgen gemeint. Hier wird auf den Cent abgerechnet, was meist mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist.

 

Wie kann ich als Mitarbeiter den Arbeitgeberzuschuss der bAV einfordern?

 

Die gute Nachricht ist: Der erste Schritt ist schon getan. Als Erstes sollten sich Arbeitnehmende über ihre Rechte in Bezug auf die bAV und den Arbeitgeberzuschuss informieren. Wenn du dich gut informiert fühlst, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über das Thema notwendig. Falls dieser sich dem Vorschlag zum Arbeitgeberzuschuss widerstreben sollte, verweise auf die Gesetzeslage. Darüber hinaus ist es hilfreich, professionelle Beratung zu dem Thema aufzusuchen – hier kannst du ein kostenfreies Beratungsgespräch mit mir buchen.

 

Tipp: Auch der Betriebsrat oder die Personalabteilung können dir weitere

Informationen zur bAV und dem Arbeitgeberzuschuss geben. 

 

Fazit zum bAV Arbeitgeberzuschuss

 

Die Gesetzeslage zum Arbeitgeberzuschuss ist eindeutig und muss sowohl vom Arbeitgeber als auch von den Mitarbeitenden geachtet werden. Da die Altersvorsorge ein wichtiges Thema ist, gilt es sich frühestmöglich mit der bAV auseinanderzusetzen.

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