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Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel?

Mittlerweile ist es gang und gäbe im Laufe der Karriere mehrmals den Arbeitgeber zu wechseln. Der Wechsel führt oftmals zu mehr Gehalt, einer besseren Position und neuen Herausforderungen. Hast du bei deinem alten Arbeitgeber bereits in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, möchtest du das Vorsorgesystem sicherlich auch in deiner nächsten Anstellung weiterführen. Wie du bei einem Arbeitgeberwechsel mit deinen bestehenden bAV-Verträgen umgehst, wollen wir uns in diesem Beitrag näher anschauen.

Du wechselst den Arbeitgeber: Diese Möglichkeiten gibt es für deine bAV

 

Es steht fest: Du wirst einen neuen Job in einem anderen Unternehmen annehmen. Jetzt muss schleunigst geklärt werden, wie es um deine bAV steht.

 

Dabei gibt es folgende Möglichkeiten, die du mit deinem neuen Arbeitgeber besprechen solltest:

 

  1. Du kannst deinen bestehenden Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und dort fortführen.

  2. Du darfst das bisher eingezahlte Kapital in einen neuen Vertrag bei deinem neuen Arbeitgeber übertragen und dann weiterhin normal einzahlen.

  3. Du führst die bAV privat weiter.

  4. Du lässt den bisherigen Vertrag ruhen, zahlst dort nicht weiter ein und schließt mit deinem neuen Arbeitgeber einen neuen Vertrag ab.

 

Option 1) ist natürlich die komfortabelste Variante für dich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, ist aber nicht immer möglich. Gerade große Firmen haben einen festen Versicherungspartner und erlauben keine Fremdverträge.

 

Wenn du dir nicht sicher bist, wie du mit deiner bestehenden betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel umgehen solltest, kannst du dir hier ein Beratungsgespräch bei mir buchen.

 

bAV-Vertrag privat weiterführen

 

Kannst du deine bestehende Altersvorsorge nicht zur neuen Firma mitnehmen, so hast du die Möglichkeit, deine bAV privat weiterzuführen. Der Nachteil ist, dass du die Beiträge aus deinem schon versteuerten Einkommen zahlst und nicht von der Entgeltumwandlung profitierst. Daher rate ich davon ab und empfehle dir, den Vertrag stattdessen auf „beitragsfrei“ zu stellen. So zahlst du während deiner weiteren beruflichen Laufbahn keine Beiträge dort ein, bekommst im Alter aber normal deine Rente aus den schon angesparten Beträgen ausgezahlt (zusätzlich zu deiner neuen bAV).

 

In bestimmten Fällen hast du auch die Option, deine bAV zu kündigen. Auch das ist nicht empfehlenswert, da die Auszahlung der bisherigen Beiträge komplett zu versteuern sind. Außerdem drohen dir hohe Verwaltungsgebühren des Versicherers.

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