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Betriebliche Altersvorsorge Pflicht für Arbeitgeber? Wir klären auf!

Rund 19,43 Millionen Personen in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), was auf eine hohe Beliebtheit des Modells hindeutet. Der Wunsch nach einer zusätzlichen Absicherung, neben der gesetzlichen Rente, wird immer größer. Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge an einige Verpflichtungen gebunden, die gerade für kleine Unternehmen und Startups nicht immer einfach sind. Auf diesen Punkt wollen wir heute einen detaillierten Blick werfen.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge überhaupt?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wandeln Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohns zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge um. Sie zahlen einen Anteil ihres Bruttoeinkommens in die bAV ein, welcher dann im Rentenalter neben der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Da die bAV direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, bevor Lohnsteuern und Sozialabgaben gezahlt werden, hat sie in der Regel sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber steuerliche Vorteile.

 

Gibt es eine Pflicht für Arbeitgeber, eine bAV anzubieten?

Kurz gesagt: Ja. Wenn dein Unternehmen noch keine bAV anbietet und diese von einem Mitarbeiter gewünscht wird, dann muss dein Unternehmen diese Leistung offerieren. Beschäftigte haben laut der Gesetzlage das Recht einen Teil ihres Gehalts in eine bAV umzuwandeln, um auf diese Weise eine betriebliche Altersvorsorge zu erhalten. Hier kommt der Begriff der Entgeltumwandlung ins Spiel. Die Gesetzlage dazu sagt:

 

§ 1a BetrAVG - Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen

Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze

in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine

betriebliche Altersversorgung verwendet werden. (…)

 

Das Gesetz der Entgeltumwandlung besteht seit 2019. Es ist also die gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, ihre Ersparnis bei Neuverträgen (Pensionsfonds oder Direktversicherung) an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiterzugeben. Es muss ein Zuschuss von 15 % gezahlt werden. Ab 2022 ist die Neuregelung bei bestehenden Verträgen in Kraft getreten. Neu ist außerdem die Grenze der steuerfreien Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer: Diese wurde von 4 % auf bis zu 8 % angehoben.

 

Merke: Es ist also verpflichtend für den Arbeitgeber eine betriebliche

Altersvorsorge anzubieten, wenn Mitarbeitende sich den Aufbau

durch eine Gehaltsumwandlung eigens finanzieren. 

Was muss ich als Arbeitgeber in Bezug auf die bAV beachten?

In Bezug auf diese Frage sollten wir einen Blick auf das Nachweisgesetz (NachwG) werfen. Dieses besagt, dass Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Beschäftigten durch einen schriftlichen Nachweis über die Vertragsbedingungen zu informieren.

Im Hinblick auf die bAV sagt das Gesetz, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer informieren muss …

 

… wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen 

Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die

Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet.  

(Nachweisgesetz – NachwG - § 2)

 

Das bedeutet, dass Arbeitgeber schon am ersten Arbeitstag des Arbeitnehmers schriftlich über die Höhe und Fälligkeit der Versorgungsbeiträge und der Versorgungsleistungen informieren müssen.

Achtung! Beim Verstoß gegen dieses Gesetz kann ein Bußgeld drohen.

Arbeitgeber müssen dann möglicherweise bis zu 2.000 Euro zahlen.

Wie gehe ich als Arbeitnehmer damit um, wenn mein Unternehmen aktuell keine bAV anbietet?

Es versteht sich von selbst, dass als Erstes mit dem Arbeitgeber kommuniziert werden sollte. Wenn man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin seine Rechte kennt, ist man klar im Vorteil und kann diese dem Arbeitgeber vortragen. Sollte der Arbeitgeber die Zuschusspflicht zur Entgeltumwandlung jedoch verweigern, muss er mit den Konsequenzen rechnen.

Arbeitnehmenden stehen nämlich bei der Missachtung gegen eine gesetzliche Verpflichtung ein Schadenersatz zu. Wenn die Entgeltumwandlung und Zuschuss zusammengerechnet mehr als 4 % betragen, dann ist der Zuschuss des Arbeitgebers ganz oder teilweise sozialversicherungspflichtig. Bei Missachtung liegt ein strafrechtlicher Tatbestand vor.

 

Tipp: Sollte dieser Fall bei dir vorliegen, empfiehlt es sich professionelle oder

rechtliche Hilfe hinzuziehen, die dir bei dem Prozess hilft.

Wie kann die betriebliche Altersvorsorge durchgeführt werden?

Gerade, wenn du ein kleines Unternehmen oder Startup führst, können die bisher aufgeführten Informationen schnell einschüchternd wirken. Die Tatsache ist aber: Die bAV kann von der Steuer als Betriebsausgaben abgesetzt werden, womit die Gesamtsteuerlast sinkt. Wir schauen uns im Folgenden an, welche Möglichkeiten es für die betriebliche Altersvorsorge gibt.

1 ) Direktversicherung

Eine der Möglichkeiten der bAV ist die Direktversicherung. In diesem Fall schließt der Arbeitgeber für alle Mitarbeitenden eine Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag ab. Die Mitarbeitenden können dann durch die Direktversicherung bis zu 302 € des monatlichen Bruttoeinkommens steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Arbeitgeber müssen die Direktversicherung mindestens mit 15 % bezuschussen.

2 ) Pensionskasse

Unter Pensionskassen versteht man rechtlich selbstständige Versicherungsunternehmen. Dieser werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Der Arbeitnehmer erhält durch die Möglichkeit der Pensionskasse einen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Die Beiträge werden in diesem Fall in verschiedene Anlageformen investiert.

3 ) Pensionsfonds

Der Unterschied zur Pensionskasse ist, dass Pensionsfonds rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen sind, aber keine Versicherungsunternehmen. Auch diese fallen unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

4 ) Direktzusage

Die Direktzusage unterscheidet sich von den anderen Altersvorsorgen, da sie keine Versicherung ist. Wie schon der Name andeutet, macht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin eine Versorgungszusage. Der Arbeitgeber legt das Geld für die Betriebsrente frei an.

Vorsicht: Für Arbeitgeber können Direktzusagen problematisch sein. Sie belasten nämlich

die Bilanz. Einerseits positiv, da sie den zu versteuernden Ertrag mindern, andererseits

negativ, da das Unternehmen so seine Eigenkapitalsquote verringert

und als weniger kreditwürdig eingestuft werden kann.

5 ) Unterstützungskasse

Die fünfte Möglichkeit der bAV ist die Unterstützungskasse. Damit gemeint sind rechtlich selbstständige Versorgungs-

einrichtungen. Sie ist der älteste Durchführungsweg der bAV. Die Unterstützungskasse bezieht sich im Prinzip auf die Entgeltumwandlung. Es wird also ein Teil des Lohns direkt in die Unterstützungskasse eingezahlt.

Gut zu wissen: Insbesondere Führungskräfte und leitende Angestellte sollten über diese

Möglichkeit nachdenken. Alle Beiträge werden in der Unterstützungskasse

nämlich steuerfrei getätigt. Andere Durchführungswege der bAV

haben eine monatliche, steuerfreie Höchstgrenze.

Fazit zur betrieblichen Altersvorsorge

Arbeitnehmende haben einen gesetzlichen Anspruch auf die bAV. Arbeitgeber sollten sich daher frühstmöglich mit dem Thema auseinandersetzen, um nicht unter Druck ein Versorgungssystem aufsetzen zu müssen. Wenn das Thema proaktiv angegangen wird, kann in Ruhe ein bAV-Angebot ausgearbeitet und eine für alle Mitarbeitenden einheitlich gestaltete Lösung implementiert werden. Als Experte für betriebliche Altersvorsorge stehe ich dir gerne in diesem Prozess bei. Gemeinsam etablieren wir eine Lösung in deinem Unternehmen, das für dich und dein Team passt! Melde dich jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch.

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