Die betriebliche Altersvorsorge ist ein starkes Vehikel im Bereich der Altersvorsorge, die Arbeitnehmenden die Möglichkeit gibt, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen. In diesem Beitrag wollen wir klären, ob die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei ist oder nicht und worauf du bei Ein- und Auszahlung achten musst.
Zur Erinnerung: Das ist die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) ist eine wichtige Möglichkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für ihren Ruhestand vorzusorgen. Wie der Name schon verrät, ist die bAV eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin Geld für dessen Rente anspart. Dabei können verschiedene Wege gewählt werden, etwa die Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Mehr zu der Funktionsweise und den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge findest du hier.
Ist die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei?
Um zu beantworten, ob die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei ist, müssen wir sie einmal während der Einzahlungsphase und einmal während der Auszahlungsphase betrachten. Die bAV fällt nämlich unter eine nachgelagerte Besteuerung; während der Einzahlung sind die Beiträge steuerfrei, bei Auszahlung im Alter müssen sie versteuert werden.
Bei Einzahlung gilt:
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Der steuerfreie Höchstbetrag in 2024 liegt bei 7.248 € pro Jahr
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Das sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (also 604 € im Monat)
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4 % davon sind sozialversicherungsfrei (302 € im Monat)
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Voraussetzung für die Befreiung von Steuern ist, dass:
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die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente oder alternativ einer teilweisen Kapitalauszahlung und Rente erfolgt
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es Beiträge vom Arbeitgeber gibt (du zahlst also nicht alleine in die bAV ein, sondern bekommst Zuschüsse vom Arbeitgeber)
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Dazu kommt, dass du mit der bAV generell Steuern sparst, denn die Beiträge werden aus deinem Bruttoeinkommen abgezogen und mindern so dein zu versteuerndes Einkommen
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Wichtig: Bei Arbeitgeberwechsel kann der steuerfreie Höchstbetrag erneut im laufenden Jahr komplett in Anspruch genommen werden!
Bei Auszahlung gilt folgendes:
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Leistungen aus deiner Betriebsrente werden steuerlich als Einkommen gewertet und müssen versteuert werden
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Da du als Rentner oder Rentnerin aber unter geringere Steuersätze fällst, musst du weniger Abgaben zahlen als während der Beschäftigungszeit
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Außerdem gibt es einen Freibetrag: Es fallen keine Sozialversicherungen an, wenn die Betriebsrente unter ca. 176 € im Monat liegt (West & Ost in dieser Kalkulation gemischt).
Wir können also festhalten, dass die betriebliche Altersvorsorge während der Einzahlungsphase steuerfrei ist (bis zu einem bestimmten Betrag), in der Auszahlungsphase dann aber normal versteuert werden muss.
Du fragst dich, ob sich die bAV für dich lohnt oder stehst vor einem Jobwechsel und weißt nicht, wie du am besten mit bestehenden Verträgen umgehen sollst? Buche dir hier ein unverbindliches Kennenlerngespräch bei mir – gemeinsam schauen wir uns deine individuelle Situation an.
Sonderfall: Frühzeitige Beendigung und Auszahlung der bAV
Vielleicht stehst du vor der Situation eines Arbeitgeberwechsels oder denkst darüber nach, dir dein angespartes bAV-Vermögen frühzeitig auszuzahlen, weil du vielleicht das Geld gerade anderweitig investieren möchtest.
Es ist nicht zu empfehlen, die betriebliche Altersvorsorge frühzeitig auszahlen zu lassen, denn bei der Kündigung entstehen dir folgende Nachteile:
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Die bei der Einzahlung gesparten Steuern und Versicherungsabgaben werden sofort fällig.
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Es kommen Verwaltungsgebühr des Versicherers auf dich zu.
In den meisten Fällen wird die Kündigung der bAV damit zum Verlustgeschäft. Besser ist es, den Vertrag auf „beitragsfrei“ und ruhend zu stellen, bis zum Rentenalter zu warten und dir dann den angesparten Betrag auszahlen zu lassen. Du hast die Möglichkeit, bei einem Arbeitgeberwechsel in die bAV deines neuen Arbeitgebers einzuzahlen und bekommst im Alter dann Betriebsrenten aus zwei Verträgen ausgezahlt.