Was sind die häufigsten Missverständnisse bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Es gibt einige häufige Missverständnisse zur betrieblichen Altersvorsorge, die viele Arbeitgeber davon abhalten, diese wichtige Form der Altersvorsorge in Ihren Unternehmen anzubieten:
1. Zu wenige Mitarbeiter im Unternehmen
Missverständnis: Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nur für große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern.
Realität: Auch kleine und mittelständische Unternehmen können von einer bAV profitieren. Schon ab einem einzigen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter kann eine bAV mit minimalem Zeitaufwand im Unternehmen eingeführt werden. Zudem kann die bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung besonders für kleine Unternehmen wertvoll sein.
2. Nicht ausreichende finanzielle Mittel
Missverständnis: Eine betriebliche Altersvorsorge ist teuer und das Unternehmen kann sie sich noch nicht leisten.
Realität: Bei einer bAV in Form einer Entgeltumwandlung entstehen dem Unternehmen keine Zusatzkosten. Das Unternehmen profitiert zusätzlich von staatlichen Förderungen und kann seine Lohnnebenkosten durch das anbieten einer bAV reduzieren.
3. Es ist noch nicht der richtige Zeitpunkt
Missverständnis: Es gibt gerade andere Prioritäten im Unternehmen, die bAV ist noch nicht wichtig.
Realität: Je früher mit der Altersvorsorge begonnen wird, desto größer sind die Vorteile durch Zinseszinseffekte. Alle Mitarbeiter sollten die betriebliche Altersvorsorge so früh wie möglich in Anspruch nehmen können, um langfristig eine solide finanzielle Basis für das Alter aufzubauen. Der zeitliche Aufwand für die Implementierung der bAV ist minimal, die Einführung der bAV sollte daher nicht hinausgezögert werden.
Diese Missverständnisse führen oft dazu, dass die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nicht voll ausgeschöpft werden.
Hierzu zählen:
1. Attraktivität als Arbeitgeber:
Arbeitgeber, die eine bAV anbieten, positionieren sich als attraktive Arbeitgeber. Dies kann helfen qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden. In Zeiten von Fachkräftemangel ist dies ein bedeutender Wettbewerbsvorteil.
2. Steuervorteile für Mitarbeiter:
Beiträge zur bAV können bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei und sozialversicherungsfrei sein. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter einen Teil ihres Bruttogehalts in die Altersvorsorge einzahlen können, ohne darauf Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.
3. Geschenktes Geld für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Der Arbeitgeber zahlt Zuschüsse zu den Beiträgen der Mitarbeiter. Dies ist im Grunde "geschenktes Geld", das die Altersvorsorge der Mitarbeiter zusätzlich aufstockt. In Deutschland sind Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Entgelts zu zahlen, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Der Zuschuss verursacht dem Unternehmen aber keine zusätzlichen Kosten sondern Einsparungen, da hier nur ein Teil der entstehenden Ersparnis an die Mitarbeiter weitergegeben wird.
4. Finanzielle Gesundheit im Alter:
Die bAV trägt wesentlich zur finanziellen Absicherung im Alter bei. Sie stellt eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar, die alleine oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Durch frühzeitiges Ansparen und die Nutzung von Zinseszinseffekten können Mitarbeiter eine beträchtliche zusätzliche Rente aufbauen.
Zusammenfassung:
Angesichts der genannten Vorteile ist es für beide Seiten sehr empfehlenswert eine bAV zu nutzen.
Für Mitarbeiter bedeutet der Abschluss einer bAV, Steuervorteile und Zuschüsse in Anspruch zu nehmen und eine wertvolle Vorsorgeoption zu nutzen.
Für Arbeitgeber stellt die bAV eine Chance zur Mitarbeiterbindung und -motivation dar und trägt zur eigenen Entlastung bei den Sozialabgaben bei.
Die betriebliche Altersvorsorge generiert somit eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Sie bietet steuerliche Vorteile, zusätzliche finanzielle Mittel für den Ruhestand und trägt zur Attraktivität des Unternehmens bei.